Wertstoffe, Bauschutt, Sonderabfälle, Gastro und Grünabfälle
Batterien, Akkus und Neoröhren
Batterien, Akkus und Neonröhren werden von den Verkaufsstellen entgegen genommen. In den Gemeinden werden keine Batteriebehälter aufgestellt
Weissblech und Alu
Geeignete Sammelbehälter für Weissblech sind in den Gemeinden an geeigneten zentralen Standorten (Hauptplatz oder beim Laden) aufgestellt. Alu kann an die zentrale Sammelstelle der Firma Crüzer abgegeben werden. Die Gemeinden führen keine Alusammelstellen bzw. -sammlungen durch.
Bauschutt
Bauschutt wird gegen Barzahlung von den speziellen Entsorgungsfirmen entgegengenommen:
- Transporte Crüzer in Scuol
- Engiadina Recycling in Zernez
- Gemeinde Samnaun
- Bagger Cello in Zernez
- UINA SA, Sur En Sent (nur Ausbauasphalt)
- A. Laurent SA, Ramosch (nur Ausbauasphalt)
- Sosa Gera SA, Zernez (nur Ausbauasphalt)
Gastro und Grünabfall
Speise- und Rüstabfälle aus der Gastronomie und aus Haushaltungen sind vom Verursacher gesetzeskonform und ökologisch zu entsorgen. Pflanzliche Abfälle aus Gärten und Parkanlagen wie Baumschnitt, Äste und Zweige, Gras, Laub (kein Strassenkehricht) sind ebenfalls gesetzeskonform und ökologisch zu entsorgen. Informationen erteilen die Gemeindeverwaltungen oder die Spezialisierten Entsorgungsfirmen (Fa. Crüzer in Scuol). Geeignete organische Abfälle können kompostiert werden. Komposterde kann im Garten sinnvoll verwendet bzw. eingesetzt werden. Informationen über öffentliche Kompostierungsanlagen erteilen die Gemeindeverwaltungen.
Medikamente, Farben, Öle, Chemikalien und Gifte
Jede Gemeinde regelt diese Spezialsammlungen individuell. Informationen erteilen die Gemeindeverwaltungen.
Eine zentrale Sammelstelle befindet sich bei der Firma Crüzer in Scuol (Tel. 081 864 15 81).
Verbote
Die unerlaubte und gesetzeswidrige Entsorgung von Abfall wird bestraft. Es ist vor allem verboten:
- Abfall auf den Strassen und in der Natur zu entsorgen
- Abfälle im Freien oder in Öfen und Cheminées zu verbrennen - schadet der Umwelt!
- Abfälle über die Kanalisation zu entsorgen
- Siedlungsabfälle in nicht dazu bestimmten Abfallbehältern Dritter zu deponieren
Widerhandlungen gegen die Vorschriften der Reglemente sowie der erlassenen Verfügungen werden soweit sie nicht unter die Gesetzgebung des Bundes oder des Kantons fallen, mit einer Busse bis zu Fr. 5'000.- bestraft. Handelt der Täter aus Gewinnsucht, kann das Höchstmass der Busse überschritten werden.