Informationen

Die staatlichen Strukturen im Kanton Graubünden waren kompliziert. Neben dem Kanton und den Gemeinden gab es 39 Kreise, 11 Bezirke, 14 Regionalverbände und rund 400 Zweckverbände. Das Bündner Stimmvolk hat dies erkannt und die Gebietsreform im September 2012 mit einem deutlichen Ja-Anteil von 77 Prozent gutgeheissen und dies mit einer klaren Zustimmung zur so genannten Anschlussgesetzgebung am 30. November 2014 bestätigt.

 

An Stelle der 39 Kreise, 11 Bezirke und 14 Regionalverbände treten am 1. Januar 2016 11 Regionen. Eine davon ist die Region Engaidina Bassa-Val Müstair. Sie umfasst die Gemeinden Samnaun, Scuol, Val Müstair, Valsot und Zernez.

 

In den Statuten werden insbesondere Aufbau, Organisation, Aufgaben und Kompetenzen der Region festgelegt.

 

Die Region finanziert sich durch Gemeinde-, allfällige Kantons- und Bundesbeiträge, Gebühren und andere Erträge, sowie Honorare aus Auftragstätigkeit.

Organisation

Die Region ist wie folgt aufgebaut:

 

Oberstes Organ der Region sind die Stimmberechtigten der Regionsgemeinden. Die Gemeindepräsidien der Regionsgemeinden sind in der Präsidentenkonferenz zusammengeschlossen, welche die Region führt. Die Präsidentenkonferenz wählt ihrerseits die Geschäftsprüfungskommission sowie die Geschäftsstelle.

Aufgaben

Die Region bekommt ihre Aufgaben einerseits vom Kanton, anderseits von den Regionsgemeinden zugewiesen. Vom Kanton zugewiesene Aufgaben sind:

  • Raumentwicklung (Regionale Richtplanung)
  • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (Berufsbeistandschaft)
  • Zivilstandswesen (Zivilstandsamt)
  • Schuldbetreibungs- und Konkurswesen (Betreibungs- Konkursamt)
  • Verwaltung der Kreisarchive

 

Die Regionsgemeinden können ihrerseits kommunale Aufgaben mit befristeten oder kündbaren Leistungsvereinbarungen der Region übertragen. Sie bestimmen also selbst, welche Aufgaben regional wahrzunehmen sind. Unter anderen könnten folgende Aufgaben regionalisiert werden - sie müssen jedoch nicht:

 

  • Wirtschaftsförderung
  • Kulturförderung
  • Verkehrsentwicklung
  • Abfallbeseitigung
  • Sing- und Musikschule
  • Bewilligung für Lotterien
  • Integration
  • Gesundheitswesen
  • Bildungspolitik
  • Grundbuchwesen
  • Heilpädagogische Schule
  • Kinderbetreuung
  • Rauchgaskontrollen
  • Jugend- und Sportpolitik
  • Tourismus
  • Forstwesen
  • Sozialwesen

Finanzierung- Gemeindebeiträge

Die Beiträge der Regionsgemeinden und ihre Fälligkeit werden durch die Präsidentenkonferenz festgelegt. Für die Berechnung des Verteilschlüssels werden die Finanzkraft (Direkte Steuern, Wasserzinsen, Zollfreistatus, Nettozinsen, Amortisationen des Fremdkapitals, Auswirkungen des neuen Finanzausgleichs) zu einem Drittel, und die Einwohnerzahl (letzte Volkszählung STATPOP) zu zwei Dritteln gewichtet.

 

Kontakt

Regiun Engiadina Bassa/Val Müstair
Chasa du Parc / Bagnera 162
CH–7550 Scuol
Telefon: +41 (0) 81 861 00 00
E-Mail: info@ebvm.ch

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