Geburten
Das Zivilstandsamt Inn beurkundet die Geburten aller in seiner Region geborenen Kinder. Die Geburten sind innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt zu melden.
Geburten in den Spitälern von Scuol und Val Müstair werden direkt durch die Spitalverwaltung dem Zivilstandsamt gemeldet.
Die Hausgeburten müssen in erster Linie durch die Hebamme gemeldet werden. Danach ist jede andere bei der Geburt anwesende Person oder die Kindsmutter für die Meldung zuständig.
Vornamen
Sind die Eltern miteinander verheiratet, so bestimmen sie die Vornamen des Kindes; sind sie nicht verheiratet, so bestimmt die Mutter die Vornamen, sofern die Eltern die elterliche Sorge nicht gemeinsam ausüben. Vornamen, welche die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen, werden zurückgewiesen.
Familienname
Sind die Eltern miteinander verheiratet und führen sie einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind diesen Familiennamen. Sind die Eltern miteinander verheiratet und führen sie verschieden Familiennamen, so erhält das Kind denjenigen ihrer Ledignamen, den sie bei der Eheschliessung zum Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmt haben. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so erhält das Kind den Ledignamen der Mutter. Steht die elterliche Sorge beiden Eltern zu, bestimmen sie beim ersten gemeinsamen Kind den Ledignamen der Mutter oder des Vaters als Familienname des Kindes. Der gewählte Ledigname gilt für alle weiteren gemeinsamen Kinder.
Geburtsschein / Familienausweis
Es wird nicht automatisch ein Geburtsschein für das Kind ausgestellt. Eine Geburtsurkunde oder ein internationaler Auszug aus dem Geburtsregister CIEC (mehrsprachig) kann per Telefon oder via E-Mail bestellt werden. Der Versand erfolgt mit einer Rechnung. Bereits vorhandene Familienbüchlein oder Familienausweise können gebührenfrei aktualisiert und ersetzt werden.