Namenserklärung / -änderung

Namenserklärung

 

Heirat vor 2013

Personen, die vor dem 1. Januar 2013 geheiratet haben, können jederzeit vor dem Zivilstandsamt erklären, dass sie wieder den ledigen Familiennamen tragen möchten.

 

Auflösung der Ehe, Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder Todesfall

Besteht Ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft nicht mehr, können Sie jederzeit vor dem Zivilstandsamt erklären, dass Sie wieder den ledigen Familiennamen tragen möchten.

 

Namenserklärung   Fr. 75.00
BestätigungFr. 30.00

 

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da: +41 81 861 00 08

 

Termine nach telefonischer Vereinbarung.

 

 

Namensänderung

 

Sie möchten Ihren Familien- und oder Vornamen ändern

Gesuche um Namensänderungenfür im Kanton Graubünden wohnhafte Personen sind beim Amt für Migration des Kantons Graubünden einzureichen. Bitte erkundigen Sie sich über den genauen Ablauf und die notwendigen Unterlagen beim:

 

Amt für Migration des Kantons Graubünden

Bürgerrecht und Zivilrecht
Grabenstrasse 15
7000 Chur

 

Namensänderungen - Zivilrecht (gr.ch)

 

Kontakt

Regiun Engiadina Bassa/Val Müstair

Zivilstandsamt
Chasa du Parc
CH–7550 Scuol
Telefon: +41 (0) 81 861 00 08
E-Mail: zivilstandsamt@ebvm.ch

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