Namenserklärung / -änderung
Namenserklärung
Heirat vor 2013
Personen, die vor dem 1. Januar 2013 geheiratet haben, können jederzeit vor dem Zivilstandsamt erklären, dass sie wieder den ledigen Familiennamen tragen möchten.
Auflösung der Ehe, Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder Todesfall
Besteht Ihre Ehe oder eingetragene Partnerschaft nicht mehr, können Sie jederzeit vor dem Zivilstandsamt erklären, dass Sie wieder den ledigen Familiennamen tragen möchten.
Namenserklärung | Fr. 75.00 |
Bestätigung | Fr. 30.00 |
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da: +41 81 861 00 08
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
Namensänderung
Sie möchten Ihren Familien- und oder Vornamen ändern
Gesuche um Namensänderungenfür im Kanton Graubünden wohnhafte Personen sind beim Amt für Migration des Kantons Graubünden einzureichen. Bitte erkundigen Sie sich über den genauen Ablauf und die notwendigen Unterlagen beim:
Amt für Migration des Kantons Graubünden
Bürgerrecht und Zivilrecht
Grabenstrasse 15
7000 Chur
Namensänderungen - Zivilrecht (gr.ch)