Tod
Jeder Todesfall auf dem Gebiet der Region Unterengadin und Val Müstair muss innerhalb von zwei Tagen beim Zivilstandsamt gemeldet werden.
Ist eine Person zu Hause verstorben und hat der Arzt oder die Ärztin Ihnen das Original der ärztlichen Todesbescheinigung ausgehändigt, müssen Sie persönlich beim Zivilstandsamt Inn erscheinen und das Original der Todesbescheinigung mitbringen.
Ist die Person im Spital oder im Alters- und Pflegeheim verstorben, so meldet die Leitung der Institution den Todesfall dem Zivilstandsamt.
Ist der Tod durch aussergewöhnliche Umstände (z.B. durch Unfall oder Suizid) eingetreten, muss sofort die Polizei verständigt werden. Die Meldung des Todesfalles an das Zivilstandsamt erfolgt dann durch die Polizei.