Sie haben einen Vorsorgeauftrag nach Art. 360 ZGB erstellt und möchten den Aufbewahrungsort beim Zivilstandsamt festhalten. Das Zivilstandsamt trägt den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrages im Personenstandsregister aufgrund Ihrer mündlichen Aussage oder Ihres schriftlichen Antrags ein.

 

Wie muss ich vorgehen?

Schweizerinnen und Schweizer

Um den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrages im Personenstandsregister festzuhalten, müssen sie handlungsfähig sein. Sie dürfen persönlich bei einem beliebigen Zivilstandsamt vorbeigehen (nach vorgängiger Terminvereinbarung), oder den Antrag schriftlich bei einem beliebigen Zivilstandsamt einreichen. Das Formular "Antrag auf Eintragung des Hinterlegungsortes eines Vorsorgeauftrages im Schweizer Personenstandsregister" steht der Öffentlichkeit zur Verfügung unter Formulare. Dem unterzeichneten Antrag ist ein Identitätsnachweis beizulegen.

Bitte nehmen Sie den Vorsorgeauftrag nicht mit zum Zivilstandsamt. Sie benötigen jedoch einen Pass oder eine Identitätskarte.

Ausländerinnen und Ausländer

Gerne beraten wir Sie telefonisch über die nötigen Dokumente. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer

+41 81 861 00 08.

 

Kosten

EintragungFr. 75.00
Jede Änderung / Löschung   Fr. 75.00
BestätigungFr. 30.00

 

 

Was das Zivilstandsamt nicht macht:

  • Keine Aufbewahrung des Vorsorgeauftrages
  • Keine Beratung oder Ausstellung eines Vorsorgeauftrages
  • Patientenverfügungen
    Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse oder bei Ihrem Hausarzt

 

Merkblatt Vorsorgeauftrag

Kontakt

Regiun Engiadina Bassa/Val Müstair

Zivilstandsamt
Chasa du Parc
CH–7550 Scuol
Telefon: +41 (0) 81 861 00 08
E-Mail: zivilstandsamt@ebvm.ch

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